Willkommen bei DIETE LAW. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht begleite ich Sie bei komplexen steuerlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen. Mir ist wichtig, nicht nur Paragrafen im Blick zu haben, sondern vor allem Ihre individuellen Anliegen. Mein Ziel ist es, Ihnen klare Antworten, tragfähige Lösungen und die Sicherheit zu geben, sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können.
Über mich
Ich habe Rechtswissenschaften in Regensburg studiert und mein Referendariat in Düsseldorf, Mönchengladbach und Sydney absolviert. Anschließend habe ich an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf promoviert und bin seit 2010 als Rechtsanwalt tätig. Neben meiner Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gehöre ich auch der Steuerberaterkammer an und bin Fachanwalt für Steuerrecht.
Meine Stationen führten mich unter anderem zu Kapellmann & Partner, wo ich fünf Jahre in einer überregionalen Wirtschaftskanzlei tätig war. Heute konzentriere ich mich auf die Bereiche Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie das Bau- und Immobilienrecht. Besonders wichtig ist mir, praxisnahe, wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich belastbare Lösungen für meine Mandantinnen und Mandanten zu entwickeln – und sie Schritt für Schritt zuverlässig zu begleiten.
Ausbildung
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburgq
- Rechtsreferendariat in Düsseldorf, Mönchengladbach und Sydney
- Promotion zum Dr. iur. an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- zugelassener Rechtsanwalt seit 2010
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Persönliche Referenzen
Ständige baurechtliche und steuerrechtliche Beratung eines auf Taucheinsätze und Tunnelbau spezialisierten und weltweit tätigen Unternehmens
Vertretung mehrerer Einzelpersonen in steuerstrafrechtlichen Verfahren in Zusammenarbeit mit namhaften Strafrechtskanzleien
Außergerichtliche und finanzgerichtliche Vertretung einer international tätigen Holdinggesellschaft hinsichtlich der Erstattung von Kapitalertragssteuer
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung eines deutsch-landweit tätigen Haustechnikunternehmens betreffend mehrerer Bauprojekte in München
Vertretung eines großen Projektentwicklungsunternehmens bei der vertraglichen Gestaltung von Facility Managementverträgen
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung eines Bauträger-unternehmens betreffend mehrerer Bauprojekte in München
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung betreffend den Nachlass einer Unternehmerfamilie
Außergerichtliche und finanz- sowie sozialgerichtliche Vertretung mehrerer überregional im Vertrieb von Seniorenprodukten tätigen Unternehmen
Veröffentlichungen
Aufsätze/Urteilsanmerkungen
Erhöhte Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, PStR 2013, S. 172, zusammen mit Dr. Daniel Kaiser
Vertragliche Gestaltung zu rechtssicheren Übertragung von Betreiberverantwortung auf den Facility Manager, ZfIR 2016, S. 486
Entgeltliche Mieterdienstbarkeit als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung, Anmerkung zu BFH Urteil vom 06.12.2017, Az. II R 55/15, NZI 2018, S. 364, zusammen mit Dr. Jochen Neumann
Zur Geltendmachung der rechtswidrigen Besteuerung durch Bauträger bei rechtsirriger Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger, Anmerkung zu BFH Urteil vom 27.09.2018, Az. V R 49/17, ZfIR 2018, S. 836
Festsetzung der Grunderwerbsteuer bei nach der Übernahme von Gesellschaftsanteilen erworbenem Wohnungs- oder Teileigentum, Anmerkung zu BFH Urteil vom 22.05.2019, Az. II R 20/17, ZfIR 2020, S. 208
Grunderwerbsteuerbefreiung bei vertikaler Verschmelzung einer grundbesitzenden abhängigen Gesellschaft auf herrschendes Unternehmen, Anmerkung zu BFH Urteil vom 22.08.2019, Az. II R 18/19, ZfIR 2020, S. 353
Zur Geltendmachung der erweiterten Kürzung durch ein Grundstücksunternehmen bei auf dem vermieteten Grundstück befindlichen Betriebsvorrichtungen, Anmerkung zu BFH Urteil vom 28.11.2019, Az. III R 34/17, ZfIR 2020, S. 440
Steuerpflichtiger Zinsanteil bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie gegen eine Veräußerungszeitrente, Anmerkung zu BFH Urteil vom 14.07.2020, Az. VIII R 3/17, ZfIR 2020, S. 862
Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung (hier: personelle Verflechtung und Stimmenanteil), Anmerkung zu BFH Urteil vom 14.04.2021, Az. X R 5/19, ZfIR 2022, S. 36
Zur Berücksichtigung von Erschließungskosten als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückskauf von erschließungspflichtiger Gemeinde, Anmerkung zu BFH Urteil vom 28.09.2022, Az. II R 32/20, ZfIR 2023, S. 147
Vermietung und Verpachtung. Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 m² Wohnfläche, Anmerkung zu BFH Urteil vom 20.06.2023, Az. IX R 17/21, ZfIR 2024, S. 78
Kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft bei Veräußerung eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks nach entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils, Anmerkung zu BFH Urteil vom 26.09.2023, Az. IX R 13/22, ZfIR 2024, S. 216
Bücher
Das obligatorische Schiedsverfahren in der deutschen DBA-Praxis – Erweiterung des zwischenstaatlichen Rechtsschutzes bei Doppelbesteuerungskonflikten, Dissertation, Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa, Band 24, Peter Lang Verlag, 2014
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